Renovierungspflicht bei Auszug (BGH-Urteil Az VIII ZR 361/03)
vom 29.10.2008
25 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwältin Gabriele Haeske / Wallenhorst
Hallo, wir möchten unseren Mietvertrag kündigen und möchten wissen, ob die darin enthaltene Renovierungsklausel gültig ist und wir bei Auszug renovieren müssen bzw. was wir renovieren müssen. Hier die Details: -Mietbeginn: 01.07.2003 -Kündigung fristgerecht zum 31.01.2009 -Mietvertrag: Formularmietvertrag "Haus & Grund Düsseldorf und Umgebung, Ausgabe 2003" -Bei Übernahme der Wohnung waren Böden und Türen frisch renoviert, die Wände waren aber vom Vormieter alt tapeziert und alt gestrichen. ... Falls sie ungültig ist, müssen wir überhaupt etwas renovieren?