Putzfrau eingemischt und es wäre eine reine Privatangelegenheit,die mich nicht zu einer Mietminderung oder anderen Forderungen berechtigte. ... Ich bin der Meinung, daß die Hausverwaltung eindeutig ihre Fürsorgepflicht verletzt.Einem solchen Mieter müßte fristlos gekündigt werden.Da er Freunde im Haus hat und somit jederzeit ins Haus gelangen könnte,wären mir aber Schutzvorrichtungen, wie ein Fenstergitter wichtiger.Mir ist aus Tabellen bekannt,daß in einem solchen Fall eine Mietminderung von 25% angebracht ist, sogar ohne erfolgte Körperverletzung.Um die Mietminderung geht es mir auch gar nicht, sie ist aber wohl nötig, um aufzuzeigen, daß ich mit dem Zustand keineswegs zufrieden bin und mich damit abfinde. ... Ich finde, daß ich die Mietminderung rechtzeitig angekündigt habe, auch wenn ich noch kein Schreiben abgeschickt habe.Die Hausverwaltung hat in ihrem Schreiben die Kenntnisnahme ausgedrückt, auch wenn sie sie ablehnt.