Renovierung und Kaution - Mieter Weigerung bzgl. Renovierungsarbeiten
beantwortet von
Rechtsanwalt Elmar Dolscius / Kronberg
Nun hat der Vermieter mündlich daran erinnert, dass wir bei Auszug alle Wände streichen müssen, wobei er vorgeschlagen hat, dass nachdem der Nachmieter "umbauen" wolle, wir erst nach dem Umbau eine Rechnung über Malerarbeiten (die der Nachmieter dann in Auftrag geben würde)begleichen sollen. ... Im Folgenden Auszüge aus unserem Mietvertrag: ( Der Mietvertrag ist übrigens ein vorgedrucktes Exemplar des Münchner Haus-und Grundbesitzervereins) §8:(2) Der Mieter ist verpflichtet, die Schönheitsreparaturen alle 5 Jahre, jeweils gerechnet vom Beginn des Mietverhältnisses, fachgerecht auszuführen. §14: Sonstige Vereinbarungen: vor Beendigung des Mietverhältnisses müsen vom Mieter alle Wände der Räume frisch gestrichen werden.