Renovierung bei Wohnungsauszug
VIII ZR 308/02 und 335/02) eine Vereinbarung im Mietvertrag, dass der Mieter bei seinem Auszug die Wohnung immer renovieren muss, unwirksam ist, und die Unwirksamkeit auch eine eventuelle zweite Absprache im Mietvertrag erfasst, die die laufenden Renovierungsarbeiten betrifft. *** Meine Frage *** Meine Frage ist nun: Treffen die BGH-Urteile auch auf meine Situation zu, d.h. bin ich (bzw. sind meine Vormieterin und ich) dazu verpflichtet, die Wohnung bei meinem Auszug zu malen bzw. andere Schönheitsreparaturen durchführen, oder nicht? ... Die Kosten der Schönheitsreparaturen trägt der Mieter. ... Der Vermieter kann während des Mietverhältnisses die Durchführung der Schönheitsreparaturen verlangen, soweit er daran ein berechtigtes Interesse hat.