Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihnen Ihre Frage auf der Grundlage des von Ihnen angegebenen Sachverhalts wie folgt:
Mit der Miete bereits abgegolten ist die sog. vertragsgemäße Abnutzung. Erfasst wird somit alles, was nicht durch übergemäßen Gebrauch der Mietsache entstanden ist. Nach Ihrer Schilderung scheinen die Fliessen nur minimal, kaum sichtbar beeinträchtigt, so dass hier grundsätzlich von einer normalen Abnutzung ausgegangen werden kann. Dies kann allerdings abschließend im Rahmen dieser Online- Anfrage naturgemäß nicht beurteilt werden. Die Übergänge zwischen einem Schaden und einer normalen Abnutzung sind fließend und werden von den Gerichten jeweils im Einzelfall entschieden.
Gleiches gilt für das Waschbecken. Der Riss im Waschbecken wäre nur dann von Ihnen zu ersetzen, wenn Sie diesen schuldhaft verursacht hätten.
Die Beweispflicht, dass es sich um einen Schaden handelt und ob dieser von Ihnen verursacht wurde, obliegt dem Vermieter.
Der Vermieter muss bei dem Ersatz von Ihnen beschädigter Sachen ( soweit eine solche Beschädigung vorliegt )den Zeitwert berücksichtigen, also einen Abzug neu für alt vornehmen. Es geht nicht, daß der Vermieter alte Sachen auf Ihre Kosten durch neue ersetzt.
Ich empfehle Ihnen auf ein Übergabeprotokoll zu bestehen und die angegebenen Beschädigungen ( und deren geringfügigkeit )festzuhalten.
Ich hoffe, Ihnen eine erste Orientierung gegeben zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Günthner
Rechtsanwalt
Sehr geehrter Herr Günthner,
ich habe von den beanstandeten Sachen ausreichend Fotos gemacht. Reicht das zur Beurteilung aus, ich denke nämlich, dass mir der Vermieter kein Übergabeprotokoll aushändigen will, da die Fronten etwas verhärtet sind. Oder ist er verpflichtet dazu?
Welche Nachteile entstehen für mich, wenn ich kein Protokoll habe?
Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Nachfrage.
Eine gesetzliche Verpflichtung, die Übergabe einer Wohnung schriftlich in einem Protokoll festzuhalten, gibt es nicht.
Die Fotos reichen Ihnen aber grundsätzlich aus, zur weiteren Absicherung könnten Sie noch einen Zeugen benennen.
Nachteile werden Ihnen unter diesen Voraussetzungen ohne Übergabeprotokoll keine entstehen. Der Vermieter muss - wie bereits ausgeführt - den Schaden ersteinmal beweisen und sollte er Indizien vorbringen die einen Schaden vermuten lassen, können Sie anhand der Fotos und eventuell eines Zeugen das Nichtvorliegen eines Schadens beweisen.
Ob ein Schaden allerdings vorliegt, kann im Rahmen dieser Online- Anfrage nicht beantwortet werden, da dies eine Tatfrage ist und vom Einzelfall abhängig ist. Dies sei nochmals wiederholt klargestellt.
Ich hoffe, Ihnen Ihre Nachfrage beantwortet zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Günthner
Rechtsanwalt