Wohnwagen - Mietplatz
beantwortet von
Rechtsanwalt Sven Kienhöfer / Schwäbisch Gmünd
Sehr geehrter Damen und Herren, bereits seit 15 Jahren miete ich ein Wohnwagenplatz auf einen Privatgrundstück wo ich bis jetzt meine Urlaubszeit mit meiner Familie verbracht habe.Der Mietvertrag kam damals per Handschlag zur stande ( Zeuge sind vorhanden) und somit habe ich monatlich DM 50.- bzw ab 2002,Euro 30,56 zahle,zuzüglich die Järlich anfallenden Wasser sowie Strom - Gebühren. Der Grundstück wurde am 01.06. 2007 verkauft und der neue Inhaber verlangt jetzt von mir Euro 150.- per monat Nutzungsgebühr. Meines erachtens nach habe ich eine Mietvertrag nach der alten Bedingungen bis zum 31.12.2007, wenn ich eine rechtskräftiger Kündigung erhalten werde.Eine rechtskräftiger Kündigung habe ich noch bis heute nicht bekommen und ich denke das der neuer Inhaber kann höchstens 20% Aufschlag mir zumuten.