Fehlverhalten Anwohner, Verwaltung weigert sich einzugreifen
vom 18.4.2020
für 70 €
Seine Lebenspartnerin ist die Eigentümerin der Wohnung. ... Auf eine erneute E-Mail von mir bekam ich folgende Antwort vom Verwalter: "Das Verhalten des Anwohners sei bedauerlich aber es ist Sache des Wohnungseigentümers, wer in die Wohnung darf. ... Weder der Verwalter noch die Verwaltungsbeiräte sind dafür zuständig" Zu meiner Frage: Stimmt das?