Und es hat Schraublöcher, Macken und Abnutzungsspuren an den Tapeten von Wänden und Decken, den alten Türen sowie dem Laminat, für die wir verantwortlich sind. ... Der Mieter stellt den Vermieter von allen Ansprüchen auf Durchführung von Schönheitsreparaturen frei. 2. ... Endet das Mietverhältnis, so ist der Mieter verpflichtet, die Kosten für die Schönheitsreparaturen (vgl. §12 Nr. 2) aufgrund des Kostenvoranschlags eines Malerfachgeschäftes an den Vermieter nach folgender Maßgabe zu bezahlen wobei die nachstehend genannten Fristen im Allgemeinen je nach tatsächlicher Abnutzung zur Anwendung kommen: a) Liegen die in $12 Nr. 2 a) genannten Schönheitsreparaturen länger als 1Jahr zurück, so zahlt der Mieter 20% der Kosten; liegen sie länger als 2Jahre zurück 40%, länger als 3jahre 60%, länger als 4Jahre 80%, länger als 5Jahre 90%. b) Liegen die in $12 Nr. 2 b) genannten Schönheitsreparaturen länger als 1Jahr zurück, so zahlt der Mieter 15% der Kosten; liegen sie länger als 2Jahre zurück 20%, länger als 3jahre 30%, länger als 4Jahre 40%, länger als 5Jahre 50%, länger als 6Jahre 60%, länger als 7Jahre 70%, länger als 8Jahre 80%, länger als 9Jahre 85%, länger als 10Jahre 90%. c) Liegen in Nebenräumen die in $12 Nr. 2 a) genannten Schönheitsreparaturen länger als 1Jahr zurück, so zahlt der Mieter 14% der Kosten gemäß Voranschlag; liegen sie länger als 2Jahre zurück 28%, länger als 3jahre 42%, länger als 4Jahre 56%, länger als 5Jahre 70%, länger als 6Jahre 84%, länger als 7Jahre 90%. 5.