Sehr geehrter Ratsuchender,
zunächst sollten Sie eine Wohnungsbesichtigung ankündigen, um den Zustand und ev. Beschädigungen aufzunehmen. Dabei sollten Sie Beweise sichern und dazu sowohl fotografische Aufnahmen machen, als auch unabhängige Zeugen mit hinzunehmen. Auch ist es möglich, dabei einen Sachverständigen - den Sie aber bezahlen müssen - hinzuzuziehen.
Das Recht zur Wohnungsbesichtigung steht Ihnen als Vermieter zu, nur müssen Sie es angemessen (am besten schriftlich) 10 - 14 Tage vorher ankündigen.
Weiter sollten Sie den Mieter -wiederum schriftlich- abnahmen. Denn das, was Sie schildern, stellt KEINEN normalen Mietgebrauch da. Dabei sollten Sie genau schildern, welches Verhalten Sie monieren und was der Mieter abzustellen hat. Auch sollten Sie deutlich machen, dass dieses innerhalb einer Frist abzustellen ist und für den Fall der Wiederholung mit einer Kündigung zu rechnen ist. Auch sollte er aufgefordert werden, die bisherigen Schäden zu beseitigen.
Etwas unglaublich ist, dass Tierschutzverein und Ordnungsamt hier nicht eingreifen. Dort würde ich auch immer wieder "nachfragen" und ggfs. den Vorstand bzw. Leiter des Ordnungsamtes direkt kontakten und diesen mit schriftlichen Aussagen des Mitmieter (die Sie auch einholen sollten) und ggfs. Fotos, Tonbänder oder Videos, auf denen die Zustände festgehalten sind, zum Einschreiten auffordern.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
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