Kostentragungspflicht bei irrtümlicher Zurückweisung der 3 -monatigen Kündigungsfrist
vom 20.12.2006
30 €
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Alternativ könnten Sie auch auf Ihre Kosten einen geeigneten neuen Mieter suchen, der Mietzahlungen unmittelbar nach ihrem Auszug vornimmt." ... Hinweis: Basierend auf einem Streitwert von 1425 € Monatskaltmieten soll ich 218,08 € bezahlen Meine Antwort vom 19.12.2006 : "Unter Hinweis auf die geänderte Rechtslage bestätige ich Ihre fristgerechte Kündigung zum 28.02.2007. ... Sie haben aber eben das Recht der Familie … zur Kündigung innerhalb gesetzlicher Frist bestritten und darüber hinaus auch gleich weitergehende Forderungen gestellt.