Wie kann ich als Eigentümer dem Mieter den Nutzraum ( Keller ) kündigen?
vom 4.1.2014
40 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Bohle / Oldenburg
Das Hinterhaus wurde nie Unterkellert.Es wurde damals von meinen Eltern so übernommen und weiter ausgebaut.Zusätzlich entstand das Haupthaus mit 2 Kellerräumen, 1 Vorraum mit Waschmaschinenanschlüssen für alle Haushalte, 1 Heizraum ( Heizung sowie Öltanks ) Zum Mietvertrag ( dieser besteht mit dem Renterpaar schon seit 9 Jahren ) wurde eine Hausordnung abgeschlossen! Diese wurde zuletzt von dem Paar im Jahre 2007 ausgeführt, sowie diverse andere Dinge die nicht eingehalten werden! Vor einiger Zeit zog von dem Renterpaar die lebende Mutter / Schwiegermutter wegen Pflegebedürftigkeit in ein Altenheim ( Alter 96 Jahre ) Somit wurde im Hinterhaus ein ca. 10 m² großer zusätzlicher Raum frei.