In meinem "Mietvertrag für Wohnungen" steht unter
§ 2 – Mietzeit und ordentliche Kündigung:
1. a) - Handschriftlich durchgestrichen.
1. b) Das Mietverhältnis beginnt am 01.03.1997 (Datum handschriftlich eingetragen) und endet am 28.02.2002 (Datum handschriftlich eingetragen).
Es verlängert sich jedoch um 12 Monate (Zeitraum handschriftlich eingetragen) , wenn es nicht gekündigt ist. Kündigungsfristen siehe 2.
2. Kündigungsfristen zu 1. a) und 1. b): Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate, wenn seit der Überlassung des Wohnraums weniger als 5 Jahre vergangen sind, 6 Monate bei 5 Jahren, 9 Monate bei 8 Jahren und 12 Monate bei 10 Jahren.
Welche Kündigungsfrist gilt für mich als Mieter?
Kann ich bis zum 03.09.2009 zum 30.11.2009 kündigen?
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben wie folgt beantworten möchte:
Als Mieter haben Sie eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende des übernächsten Monats. Die von Ihnen zitierte Vertragsregelung ist für Sie unwirksam.
Sie können am 03.09.2009 zum 30.11.2009 kündigen.
Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.
Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt
Das Zurückhalten relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung radikal verändern. Diese Beurteilung ist lediglich eine erste rechtliche Orientierung.