Sehr geehrte Damen und Herren.Das Mietverhältnis besteht seit 25 Jahren.Wurde damals als normal vorgefertigtes Formular ausgefüllt.Bei Mieter und Vermieter handelt es sich um Privatpersonen.Nun soll die Wohnung modernisiert werden(alle Fenster ausgewechselt).Meine Frau ist nun schwerbehindert geworden(Pflegestufe 3).Der Vermieter lebt noch in einer Welt,wobei er meint,solche Arbeiten müßten nicht schriftlich angekündigt werden und ein paar Tage vor Beginn der Arbeiten reicht eine kurze Information aus.Eventuell sollen die Arbeiten sogar in wochenlanger Eigenarbeit durch den Vermieter und seine Bekannten selbst durchgeführt werden,obwohl Kostenvoranschläge verschiedener Firmen eingeholt werden sollen.2 Fenster wurden bereits letztes Jahr bei uns durch den Vermieter und sogenannte Feierabend-und Wochenendarbeiter selbst ausgewechselt,wobei wir uns nur kurzfristig darauf einließen,da eine Firma in maximal 2 Tagen diese Arbeiten durchführen sollte.Daraus sind dann in der Heizungsphase Oktober,November über 3 Wochen geworden(Chaos,Kälte und Dreck in der Küche und dem Gäste WC,da schräge Dachfenster mit Holzverkleidungen ).Wir wohnen im 1.Stock und eine steile Treppe führt hinunter zur Haustür.Da meine Frau schwerstbehindert ist und soweit nicht mehr laufen kann,allerdings jeden Tag laut ärztlicher Behandlung 1 Stunde an der frischen Luft mit dem Rollstuhl ausgefahren werden muß,ist dies durch die Treppe nun auch fast unmöglich geworden,da hier leider nichts rollstuhl-und behindertengerecht eingerichtet ist und wird.Ich bin außerdem durch ein schweres Hüftleiden erwerbsunfähig.Die Arbeiten des Fenstertausches sollen übrigens noch Unbedingt dieses Jahr erledigt werden laut Auskunft des Vermieters,da die starke Verteuerung des Bezuges von Öl für die Heizung des Hauses steuerliche Entlastungen und Zuschüsse für den Vermieter beim Fensteraustausch mit sich bringt.Ist dies Unsinn ?? Nun meine Fragen: Wie sieht es nun mit den Kündigungsfristen nach 25 Jahren und den vorher beschriebenen Problemen aus ?? Kommen für uns 3 Monate wegen der Schwerbehinderung meiner Frau in Betracht ??