Kündigung der BGB Gesellschaft (in einer WG) ab wann gültig?
vom 28.4.2009
30 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Gerhard Raab / Frechen-Königsdorf
Aufgrund großer Probleme bei der Nachmietersuche, möchte ich von meinem Recht gebrauch machen, die BGB Gesellschaft (und damit den Mietvertrag) zu kündigen. Meine Frage lautet: Habe ich diese Gesellschaft (rechtlich) gekündigt, als ich mitgeteilt habe, dass ich ausziehe oder erst als ich ausdrücklich und schriftlich mitgeteilt habe, dass ich die BGB Gesellschaft kündige. Das habe ich erst Mitte April getan und müsste dadurch auch einen Monat länger Miete bezahlen.