Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe mit einem Eigentümer einen Mietvertrag über 5 Jahre abgeschlossen.Undzwar ein Ladenlokal ca.590 qm zum Betriebe eines Textil und Schuhgeschäftes.Der Vertrag ist vom 15.12.2005 - 15.12.2010 befristet.In diesem Ladenlokal habe ich umfangreiche Renovierungsarbeiten durchgeführt(ca.140.000 €uro).Nach einigen Monaten stellte ich fest,dass das Ladenlokal nicht 590 qm sondern nur 445 qm beträgt.Ich habe den Vermieter aufgefordert Stellung zu nehmen,da wir auch einen qm-Preis ausgehandelt hatten,der ca. 5,90 Euro betrug.Dieser stellte sich quer,sodann minderte ich dann die Kaltmiete um die Differenz.Nach zwei Monaten versuchte der Vermieter die geminderte Miete vor einem Amtsgericht einzuklagen und brachte unter anderem ein,das zu dem Ladenlokal im Erdgeschoss Räumlichkeiten im ersten Geschoss gehören würden,was nicht den Tatsachen entspricht.Dieses konnte ich auch mit Zeugenaussagen beweisen.Da beide Parteien die Vorauszahlung für einen Gutachter,der die Räume vermessen sollte,nicht geleistet hatten,entschied der Richter das eine Minderung von 10 % angemessen ist und entschied 65 zu 35 und wies die Klage ab.Da ich mich damit nicht zufrieden geben konnte,habe ich weiterhin den geminderten Mietbetrag überwiesen( die eingeklagten 2 Monatsteilmieten angepasst habe ich nach dem Verfahren beglichen).Nach einigen Monaten kündigte mir der Vermieter mit zwei Begründungen.Als erstes beruft sich der Anwalt von dem Vermieter auf die fehlende Schriftformerfordernis,da nachdem Mietvertrag gesehen,nicht ganz klar wäre,welche Flächen vermietet worden wären(zusätzliche Räume im 1.Geschoss würden zu meinem Ladenlokal gehören)und zweitens ich mitlerweile mit 2 Monatsmieten als Summe der gekürzten Teilmieten in Verzug wäre.Zusätzlich bekomme ich seit meinem Einzug in das Ladenlokal keine jährliche Nebenkostenabrechnung obwohl ich Monat für Monat 500 € Vorauszahlung leiste.Bei einigen anderen Mietern des Hauses konnte ich vor kurzem Einsicht in Abrechnungsunterlagen der Vorjahre bekommen und daraus ersichtlich ist,da ich als Mieter dort auch geführt werde,das sich in der Summe ca.8000 € Guthaben angesammelt hat.Da der Vermieter parallel zu der Kündigung auch eine Räumungsklage gegen mich vor dem Landgericht gestellt hat,musste ich letzten Freitag zu der Verhandlung.Der vorsitzende Richter machte es ziemlich kurz und knapp und sagte das der Kläger mit der Schriftformerfordernis recht hätte und die Kündigung wirksam wäre und das ganze sich auf Vergleichbare Urteile stützen würde.Jedoch gab er mir und meinem Anwalt überhaupt keine Möglichkeit uns zu verteidigen und würgte alle versuche ab.Jetzt würde ich gerne zu meiner Frage kommen.Der Vermieter handelt seit Jahrzehnten mit Immobilien und auch mit mehreren Gerwerbeobjekten.Erst nachdem ich ihn auf die tatsächliche Grösse des Lokals aufmerksam gemacht habe und bereits zu viel gezahlte Mietzahlungen zurückgefordert habe ist er auf die Idee mit zusätzlichen Räumen im 1.Geschoss gekommen.Ist das nicht eine Art Betrug?