Zu hohe Anwaltsrechnung bei fristloser Kündigung?!
vom 20.6.2005
15 €
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Sehr geehrte Damen und Herren, vor einiger Zeit ist mir eine berechtigte fristlose Kündigung meiner Wohung aufgrund eines Mietrückstandes zugegangen. Da ich den Mietrückstand innerhalb der bestehenden Fristen komplett ausgleichen konnte, wurde die fristlose Kündigung entsprechend unwirksam. ... Da sich die komplette Forderung aus der fristlosen Kündigung nur auf 1200 Euro belaufen hat und seitdem auch keine Forderungen gegen mich mehr entstanden sind, stellen sich mir zwei Fragen: a.