Sehr geehrter Ratsuchender,
Sie können nicht nur den Ehemann B fristlos kündigen.
Da das Ehepaar als Mieter gemeinsam im Vertrag aufgeführt worden sind, können Sie auch nur Beiden kündigen.
Sofern Sie beabsichtigen, Frau B dort weiter wohnen zu lassen, kann das mittels eines neuen Mietvertrages durchaus ermöglicht werden.
Möglich wäre weiter eine Vereinbarung mit beiden Mietern, wobei ich nach Ihrer Darstellung aber davon ausgehe, dass Herr B so eine Vereinbarung (Entlassung des Herrn B aus dem Mietvertrag) nicht abschließen wird.
Dann bleibt nur die Kündigung beider Mieter und der Abschluss eines neunen Mietvertrag nur mit der Frau.
Herrn B können Sie kein Hausverbot erteilen.
Er ist (noch) Mieter und hat somit das Hausrecht über die Mietwohnung.
Das hat zur Folge, dass Sie als Vermieter kein Hausverbot wirksam aussprechen können.
Hier bleibt Ihnen (sofern eben keine Vereinbarung möglich ist) nur die Kündigung gegenüber beiden Mietern mit Abschluss eines neuen Mietvertrages.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle, Oldenburg
Antwort
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