Schönheitsreperaturen nach Auszug / Verrechnung mit Kaution
vom 15.1.2005
40 €
Historischer Preis
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Aktuellen Kostenvorschlag
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beantwortet von
Rechtsanwalt Andreas Schwartmann / Düren
Sehr geehrte Damen und Herren, nach fristgerechter Kündigung zum 31.12.2004 (die Mietdauer betrug 23 Monate) ergeben sich für uns folgende Fragen: Bei unserem Einzug war die Wohnung teilweise renoviert, heisst Küche und Bad wurden vorab vom Vermieter gestrichen.