Ergänzung zu Mietvertrag! gültig oder nicht?
Der Mietvertrag wurde noch zu Lebzeiten meines Vaters (100%iger Eigentümer) und den beiden Eheleuten unterschrieben. Auszug aus Mietvertrag: §2-Mietzeit und Kündigung 1.Das Mietverhältnis beginnt am 01.07.1996 Der Mieter ist verpflichtet seiner gesetzlichen Meldepflicht nachzukommen. ... Am 08.12.2000 wurde eine Ergänzung zu §2 des Mietvertrages vereinbart, welche der Mieter verfasst hat.