Der Mieter hat die Leitungen und Anlagen für Elektrizität, Gas und Heizung, die sanitären Einrichtungen, Schlösser, Rolläden, Jalousien, Markisen, und ähnliche Einrichtungen pfleglich zu behandeln.
Die Wohnungsübergabe wurde durch einen Verwalter des Vermieters durchgeführt und es wurden Dinge wie Heizung streichen oder das die Wände fleckig gestrichen sind vermerkt.
Eine weitere Frage habe ich mir in Ihrem Forum wahrscheinlich schon selbst beantworten können: Mein Rest-Heizöl muss ich, auf eigene Kosten, vor meinem Auszug abpumpen lassen (der Vermieter wird ein andere Heizung einbauen und will das ich mein Heizöl entsorge).
Er hat für ausreichende Lüftung und Heizung aller ihm überlassenen Räumen zu sorgen. ... Diese kleinen Instandhaltungen umfassen das Beheben kleiner Schäden an den Installationsgegenständen für Elektrizität, Wasser und Gas, den Heiz- und Kocheinrichtungen, den Fenster- und Türverschlüssen sowie den Verschlussvorrichtungen von Fensterläden (Bagatellschäden). (6)… (7)… (8) Der Vermieter verpflichtet sich, die Mietsache – soweit diese Verpflichtung nicht der Mieter übernommen hat – die gemeinschaftlichen Zugänge, Räume, Einrichtungen und anlagen in einem ordnungsgemäßen Zustand zu erhalten.
Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr, Sachverhalt: Meine Mieter Herr S. und Frau B. ( nicht verheiratet ) gegen B. wurde das Insolvenzverfahren am 21.8.09 eröffnet ! B. arbeitet in einem Friseurladen, der auf S. angemeldet ist! Grundsätzlich wurde die Miete ( 900,- ) immer erst immer zwischen dem 7 und 10 Tag eines Monat gezahlt.
Vereinbart ist in der Begründung, als Inhalt des Sondereigentums, dass die Beteiligten zur alleinigen Nutzung die Terrassen/Balkone bzw. die im Plan bezeichneten KFZ- Stellplätze erhalten.
Die Erben sind der Meinung, dass sie für die Nebenkosten der Wohnung nicht aufkommen müssen (Strom, Wasser, Heizung, Müll). ... Ich möchte aber weder die offenen Verpflichtungen gegenüber dem Energieversorger übernehmen müssen noch möchte ich der Wohnungsrechtinhaberin Ihre Nebenkosten (Strom, Heizung, Wasser, Müll) auf Lebenszeit zahlen.
Die Kosten im SE für Heizung, Wasser und Abwasser werden nach Verbrauch abgerechnet.Strom direkt mit dem E-Werk. Ich verlangte einen Nachweis vom Verwalter, inwieweit der Gemeinschaft Mehrkosten durch die erlaubte Dachschrägennutzung entstehen, denn weder die Treppenhäuser noch die Aussenanlagen oder die Hausverwaltung haben sich verändert, bzw. sind aufwändiger geworden, was ich nicht erhalten habe.
Die Wohnung befindet sich im dritten OG mit einem eigenen Treppenzugang aus der Wohnung auf den Spitzboden (deklariert als Hobbyraum), der eine Heizung, zwei Fenster enthält und auch so sehr bewohnbar aussieht ( und auch vom jetzigen Mieter als Schlafzimmer benutzt wird). ... Wenn ich die Wohnung kaufe, ist es rechtens, dass ich für den 19 qm Spitzboden die gleiche Miete wie für die Wohnfläche erhalten darf?
Zitat: § 21 (Seite 5 des Wohnraummietvertrages vom 30.10.2009) Bei Auszug hat der Mieter die Mietwohnung renoviert zurückzugeben, da er sie bei Einzug neu erhalten hat (Erstbezug). ... Muss ich wirklich alle Wände, Decken und die Heizung streichen?
Sehr geehrte Damen und Herren, Ich habe eine Betriebskostenabrechnung für den Zeitraum 01.08.2012 - 31.12.2012 im Dezember 2013 für meine damalige 1-Zimmerwohnung (30 qm) erhalten. ... Vor allem, da ich im August und September sowieso nicht geheizt habe und ich mich fast den ganzen Dezember nicht in meiner Wohnung aufgehalten habe (Heizung lief auf absolutem Minimum).
T wurde mehrfach verklagt von F Und nahm eine Klage zum Anlass auf Wiederklage um einen Zugang zu Wasser und Heizung zu erhalten Zumal zwischenzeitlich auch wegen dem fehlenden Wasserzugang ein schaden entstanden ist, weil es sich nicht abstellen liess) Im Sommer 17 gab es ein Urteil das jederzeituger Zugang zu gewähren ist.
Die Wand wird getrocknet mit Hilfe der Heizung diese läuft im Wohnzimmer und im Bad jeden Tag (Tag und Nacht) auf "5" Es wird gesagt das somit die Wand getrocknet wird. ... Schriftlich frage ich diese an, ob sie mir sagen könnten, wann die Wohnung fertig renoviert sei, habe bis heute keine Antwort erhalten.
Die Hausverwaltung hat daraufhin die Versicherung angefragt und eine Genehmigung für Reparaturarbeiten inkl. neuer Heizung mit Heizkörper usw. im Gesamtwert von ca. 28000 Euro erhalten.
Es mussten lediglich die Nebenkosten (Heizung etc.) entrichtet werden. ... •Besteht die Möglichkeit für die Zeit der nicht Vermietbarkeit einen finanziellen Ausgleich zu erhalten (Nebenkosten, Mietzins im Verhältnis zur Vergleichsmiete, da ja kein Mietvertrag mit Mietzins besteht)?