Ich habe nach drei Jahren meine Wohnung gekündigt, im Mietvertrag ist zu den Schönheitsreparaturen und zur Endrenovierung folgend vereinbart: § 8 Instandhaltung und Instandsetzung der Mieträume Der Mieter hat sich durch seine Begehungen vom Zustand der Mietsache überzeugt und erkennt sie vertragsgemäß und voll gebrauchstauglich an. ... Nach Ende des Mietvertrages ist mit dem Vermieter bzw. dessen Beauftragten eine gemeinsame Abnahme der Mieträume nebst aller vermieteten Teilen durch Begehung vorzunehmen. ... Endet das Mietverhältnis durch fristlose Kündigung des Vermieters aus Gründen, die der Mieter zu vertreten hat, haftet der Mieter für den Schaden, der dem Vermieter dadurch entsteht, dass die Räume nach dem Auszug des Mieters aus Gründen, die der Vermieter nicht zu vertreten hat, nicht oder nur zu einem geringen Mietzins vermietet werden können.