Kündigung: Ich habe mein Mietverhältnis fristgerecht zum 31.01.2005 schriftlich gekündigt. ... Auszug aus dem Mietvertrag: „Bei Beendigung des Mietverhältnisses ist der Mieter verpflichtet, Schönheitsreparaturen durchzuführen, sofern die Fristen seit Übergabe des Mietobjektes bzw. seit der letzten fachgerechten Schönheitsreparatur verstrichen sind. ... Weist er jedoch nach, dass die letzten Schönheitsreparaturen unter Berücksichtigung der angegebene Fristen, gerechnet vom Zeitpunkt der Beendigung de Mietverhältnisses, durchgeführt worden sind und befindet sich die Wohnung in einem der Abwohnung angemessenen Renovierungszustand, so hat sich der Mieter zeitanteilig an dem Kostenbetrag zu beteiligen, den der Vermieter aufwenden müsste, um die Wohnung in einen renovierten Zustand zu versetzen.