Sonderkündigungsrecht wegen Entzug des Gartenanteils?
vom 1.7.2013
50 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Gerhard Raab / Frechen-Königsdorf
Eine fristlose Kündigung wurde von mir bei nicht Abhilfe angekündigt. ... "Mieter nutzt die linke Gartenhälfte (ist abgegrenzt)"= Auszug aus Mietvertag Dieser Anspruch wurde aber seit 3 Jahren nicht bemängelt. ... -Kann ich auf Grund der Sachlage "vertragsgemäßer Gebrauch einer Mietsache zum Teil entzogen" eine Sonderkündigung oder fristlose Kündigung vornehmen und wenn ja welche Frist muss eingehalten werden.