Schönheitsreparaturen bei Auszug mit unwirksamer Klausel?
31. Mai 2010 21:40
|
Preis:
35€
Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|
Beantwortet von
in unter 2 Stunden
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 16.11.2001 habe ich eine Wohnung angemietet, die ich nunmehr zum 30.6.2010 gekündigt habe. Nun bin ich mir unsicher bezüglich der Endrenovierung.
Folgendes steht in meinem Mietvertrag:
§ 6 Der Mieter ist verpflichtet, die während des Mietverhältnisses anfallenden Schönheitsreparaturen auf eigene Kosten durchzuführen.
Die Schönheitsreparaturen sind fachgerecht und wie folgt auszuführen: Tapezieren, Anstreichen der Wände und Decken, das Streichen der Fußböden, der Heizkörper einschließlich der Heizrohre, der Innentüren sowie der Fenster und Außentüren von Innen.
§14 Gebrauch und Pflege der Mieträume, Schönheitsreparaturen
1. Im allgemeinen werden Schönheitsreparaturen in den Mieträumen in folgenden Zeitabständen erforderlich:
in Küchen, Bädern und Duschen: alle 3 Jahre,
in Wohn- und Schlafräumen, Fluren, Dielen und Toiletten alle 5 Jahre,
in anderen Nebenräumen alle 7 Jahre.
§ 20 Beendigung des Mietverhältnisses:
1. Bei seinem Auszug hat der Mieter die Mieträume in sauberem Zustand mit allen, auch den von ihm selbst beschafften Schlüsseln zurückzugeben.
Des Weiteren erhielt ich nach meiner Kündigung ein Schreiben meiner Vermieterin, in der mir detailliert geschildert wurde, welche Schönheitsreparaturen ich bei meinem Auszug auszuführen habe.
Nun meine Fragen diesbezüglich:
Ist es nicht so, dass die Klausel mit den starren Fristen (§ 14) auf Grund eben dieser unwirksam ist und ich somit nicht zu den angegebenen Schönheitsreparaturen verpflichtet war? Was heißt bei § 20 "in sauberem Zustand"? Inkludiert dies die Schönheitsreparaturen? Ist das Schreiben meiner Vermieterin bei meiner Kündigung, in der sie fällige Schönheitsreparaturen fordert, rechtens? Kann meine Vermieterin nun auf Grund der dargestellten Klauseln verlangen, dass ich die Wohnung im renovierten Zustand (inkl. Malern etc.) übergebe?
Vielen Dank vorab für die Beantwortung meiner Frage.
Mit freundlichen Grüßen