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2.390 Ergebnisse für kündigung fristlos

verbrauchsgerechte Nebenkostenabrechnung
vom 9.5.2015 52 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwältin
Sehr geehrte Damen und Herrn, bei folgender Problemlage bitten wir um Rechtsberatung: Wir vermieten ein Wohnhaus (Baujahr 1960) mit zwei identischen Wohnungen. Mit beiden Mietparteien hat der Vorbesitzer vereinbart, dass die Kosten für Gas und Wasser geteilt und zu gleichen Teilen übernommen werden. Nach diesem Modus wurden während der letzten vier Jahre die Energiekosten beglichen.
Hundehaltung und Ärger mit Vermieter
vom 16.5.2010 20 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Anderseits trauen wir uns nun natürlich nicht, der Vermietung nun mitzuteilen, das wir nun einen Hund in der WHG haben, da wir ja noch vom letzten Brief gewarnt und gestraft sind und dann erst recht Angst haben, das sie spitz werden und sofort die Kündigung aussprechen.
Verwalter teilt Adresse des neuen Vermieters nicht mit, Kaution zahlen?
vom 13.6.2012 51 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Rechtsanwalt Thomas Mack / Frankfurt am Main
. - Vermietung ist seinerzeit durch einen Verwalter erfolgt, im Namen einer nur mit Namen angegebenen Person/GbR; Zahlung (Miete und Kaution) waren stets an den Verwalter zu leisten (alles immer vereinbarungsgemäß und fristgerecht erfolgt) - Hausbesitzer/Vermieter hat zum 1.6.2012 gewechselt (laut Mitteilung durch Verwalter vom 20.4.2012), Verwalter behauptet, weiterhin die Verwaltung auch für den neuen Hausbesizter wahrznehmen zu sollen) - Verwalter teilte den Namen und in der Folge die Kontonummer, aber nicht Adresse des neuen Hausbesitzers/Vermieters mit - Verwalter zieht nach erneuerter Lastschrifteinzugermächtigung Miete weiterhin erfolgreich von meinem Konto ein - die Kaution wurde am 30.5.2012 an mich zurücküberweisen, mit der Aufforderung, die Kaution nunmehr auf das Konto des neuen Vermieters (wie oben gesagt - Namen und Kontonummer wurden angegeben, aber keine Anschrift) - ich habe per Brief um Bekannntgabe der Adresse gebeten, dem entsprach der Verwalter nicht - statt dessen hat er nun wiederholt eine Zahlung der Kaution zum 20.6.2012 verlangt und anderenfalls die fristlose Kündigung angedroht - ich habe zugleich deutlich gemacht, dass ich die Kaution sofort zu zahlen bereit bin - entweder auf ein Konto des Verwalters, oder auf das Konto des neuen Hausbesitzers sobald mir dessen Adresse bekannt gegeben wird; - der Vollständigkeit halber sei ergänzt, dass ich die per Schreiben vom 20.4.2012 eingeräumte Möglichkeit nicht wahrgenommen hatte, bis zum 18.5.2012 einer Übertragung der Kaution zuzustimmen (hätte ich machen sollen, habe ich aber versäumt) Frage: - dass ich an sich verpflichtet bin, die Kaution auch gegenüber einem neuen Besitzer zu zahlen, ist klar, und das wird auch meinerseits nicht bezweifelt - muss ich aber die Kaution auf das Konto einer Person überweisen, für die ich Name und Kontonummer habe, aber keine Adresse?
Strategie Entmietung Problemmieter / Messi
vom 6.7.2022 für 80 €
Hilfe-Angebot durch Entrümpelungsdienst sowie Angebot Ersatzwohnungen 2) Da keine Reaktion --> fristlose Kündigung 3) keine Reaktion / kein Widerspruch aber auch kein Auszug --> Räumungsklage eingereicht Ich habe den Betreuer in den gesamten Prozess eingebunden, wir haben auch 5-6 Alternativwohnungen ausfindig gemacht, die dem Mieter vorgeschlagen wurden - keine Reaktion bzw. grundsätzliche Ablehnung.
Gewerbliche Untermiete - was sind meine Rechte
vom 31.5.2022 für 60 €
beantwortet von Rechtsanwalt
Folglich hat die Vermieterin der Hauptmieterin die Kündigung ausgesprochen, da ganz offensichtlich ein Vertragsbruch vorliegt. ... Könnte die Hauptmieterin uns in dem Fall fristlos kündigen oder würde eine Kündigungsfrist von 3 Monaten gelten?
ZPO
vom 3.4.2011 50 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Habe ich selbst im Januar als 3 Monatsmieten Rückstand entstanden war das Mietverhältnis nach vorausgegangener Kündigung fristlos, hilfsweise fristgemäß erneut Räumungsklage eingereicht.
Einmietbetrug - strafrechtlich gegen Mieterin vorgehen
vom 22.10.2007 25 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Weil die Vermietungssituation in diesem Ort mittlerweile als angespannt zu bezeichnen ist, stimmte ich einer Kündigung nur unter den Umständen zu, wenn er einen entsprechenden Nachmieter findet. ... Am 9.9.07 habe ich dann schriftlich fristlos gekündigt und einen umgehenden Auszug gefordert, nach dem einige telefonische Versprechungen seitens der Mieterin die Miete nun zu bezahlen sich als Lüge herausstellten.
Frage zur Kaution und neuer EBK
vom 31.3.2015 88 € Historischer Preis
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(Letzten 3 Jahre immer Rückzahlungen bekommen) Der Vermieter hat folgendermaßen reagiert -> fristlose Kündigung - 2 Wochen Räumfrist und die Einbauküche wäre "seine" da diese mit dem Haus verbunden ist und lt. einer Vereinbarung seine 10 Jahre alte Küche ersetzt hat.
5 Jahre Kündigungsverzicht - Einfamilienhaus
vom 18.2.2009 40 € Historischer Preis
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Beide Parteien verzichten bis zum 31.8.2011 (Datum mit Maschinenschrift eingetragen) auf eine ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses. ... Die Kündigung muss schriftlich bis zum dritten Werktag des ersten Monats der Kündigungsfrist zugehen. ... Wenn wir mit 3 Monaten kündigen, sollen wir in der Kündigung auf das o.g.
Ersatz der vom Schimmel befallenen Möbel?
vom 26.7.2009 35 € Historischer Preis
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Ich wohne in einer ca. 50 qm grossen Souterrain-Wohnung in der ich Anfang des Monats Schimmel bemerkt habe. Dieser hat sich sehr schnell ausgebreitet und die Vermieterin wurde von mir umgehend informiert. Ein von der Vermieterin bestellter Handwerker stellte fest, dass durch die hohen Niederschläge der Estrich mit Feuchtigkeit vollgesogen ist und beim Lüften die warme auf die kalte Luft traf und sich somit die Feuchtigkeit in der Wohnung ausbreitete.