Schönheitsreperaturen bei Auszug?
vom 14.4.2005
20 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Andreas Schwartmann / Düren
Ich stehe kurz vor dem Auszug aus meiner Wohnung die ich insgesamt für die Dauer von 3 Jahren und 10 Monaten bewohnt habe. ... Während der Mietddauer wurden in der Wohnung 2 Modernisierungen vom Vermieter durchgeführt (Einbau Zentralheizung und Badsanierung) Da im Wohnzimmer zuvor mit einem kleinen Ölofen geheizt wurde sind hier schon spuren erkennbar. ... PASSUS aus dem Mietvertrag Unter Paragraph 3 Miete und Nebenkosten Absatz 4: Die Schönheitsreparaturen trägt der Mieter Sämtliche Reparaturen sind vorher dem Vermieter anzuzeigen!