Änderungsmitteilung Gewerbemietverträge neuer Eigentümer
vom 4.2.2019
52 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwalt Peter Eichhorn / Pirna
Sehr geehrte Damen und Herren, per 31.01.2019 bin ich Eigentümer eines älteren Wohn- und Geschäftshauses mit 2 Gewerbe-Mieteinheiten sowie 1 vermieteten Wohnung geworden. Alle drei Verträge laufen bereits länger 10 Jahre. Nun möchte ich wissen, welche Informationen an die Mieter ausreichen, damit der Eigentumswechsel bekannt gegeben wurde (neue Bankdaten etc.) und ob dies in Form einer "Ergänzung zum Vertrag" aufgesetzt werden sollte.