Guten Tag, wir haben folgendes Problem: ein Mieter, der zum 01.11.2010 einen Mietvertrag über eine Wohnung abgeschlossen hat, befand sich laut eigener Aussage zu der Zeit noch in einer Maßnahme der Agentur für Arbeit und behauptete, dass die Agentur für Arbeit, wenn ihr der Mietvertrag vorgelegt wird, 50% der Kaution übernimmt. ... Dann zog der Sohn des Mieters in die Wohnung ein (arbeitslos). ... Die Nachzahlung aus der Nebenkostenabrg. 2010 (von Ende März 2011) wurde ebenfalls noch nicht gezahlt, und da der Mieter bereits zweimal die Miete verspätet gezahlt hat und nun bis heute die Juni-Miete noch immer nicht eingegangen ist, möchten wir ganz konkret wissen, welche Möglichkeiten es gibt, gegen dieses Verhalten vorzugehen, bzw. ab wann die Kündigung möglich ist.