Kündigungsfrist Eigenbedarf
vom 10.1.2020
für 25 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Michael Wübbe / Köln
In der einen Haushälfte wohnen meine Tante und meine Oma (Je in 2 verschiedenen Wohnungen) und in der anderen Hälfte meine Mutter und ein Mieter ( je 2 Wohnungen). Nun möchte meine Mutter für die vermietete Wohnung Eigenbedarf für mich anmelden und dem Mieter somit Kündigen. ... Ein neuer Vertrag hierfür wurde nicht aufgesetzt.