Vermieter lehnt Mietminderungsrecht nach 4 Monaten ab
vom 13.2.2016
70 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Michael Böhler / Konstanz
Ich habe meinem Vermieter vor 4 Monaten einen (bereits noch immer vorliegenden) Mietmangel angezeigt, jetzt hat er mir unterstellt, ich hätte von dem Mangel bereits bei Vertragsunterzeichnung gewusst und eine Sollstellung auf meinem Mieterkonto vorgenommen. Einen anderen (erst vor kurzem angezeigtem) Mietmangel (Totalausfall aller Heizung in den Wintermonaten) billigt er „nur" mit 75% zu. Der Vermieter schreibt: „Etwaigen Widersprüchen zu den festgesetzten Minderungsquoten widersprechen wir schon jetzt und werten daraus resultierende Differenzen auf dem Mietenkonto als Rückstand."