Ungültige oder rechtssichere Formulierungen zu Schönheitsreparaturen
vom 4.7.2009
25 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Lars Liedtke / Göttingen
Guten Tag, ich hätte gerne über die nachstehenden Passagen aus meinem Mietvertrag eine gesicherte Auskuft darüber, ob diese rechtens sind oder ob hier eine Passage vorhanden ist, die vom BGH als ungültig verworfenw urde und somit der gesamte Passus Schönheitsreparaturen gekippt ist und damit der Vermieter gem. ... Sind die Schönheitsreparaturen noch nicht fällig im Sinne der Ziffer 1 hat der Mieter an den Vermieter einen prozentualen Anteil an den Kosten der Schönheitsreparatuen zu zahlen. ... Handelt es sichb ei dem Mietobjekt um eine öffentlich geförterde Wohnung, so sind die Innenseiten der Balkone/Loggien von der Verpflichtung zur Durchführung der Schönheitsreparaturen ausgenommen.