Untermieter nimmt sich Anwalt, erkennt die Kündigung "grundsätzlich an" braucht aber noch drei Monate weitere Räumungsfrist (über die ordentliche hinaus) wegen Auftragsarbeit (arbeitet in seinem Zimmer), verspricht per RA die Minderungen sofort zu zahlen, will eine Bescheinigung über Mietschuldenfreiheit und über die Höhe der Kaltmiete (zur Vorlage bei "Dritten"). ... Ich gebe keine Bescheinigung ( ich habe keinerlei Garantie, daß er dann auszieht, das hat er ja trotz Anerkennung der Kündigung nicht getan, die Minderungen nicht gezahlt, meine RA Kosten natürlich auch nicht). ... Und ist damit dann zwei weitere Monatsmieten schuldig, woraufhin ich eine erneute hilfsweise Kündigung ausgesprochen habe, was ebenfalls nicht zu seinem Auszug führte(denn er will nicht ausziehen und sich auch nicht "einigen", schreibt das aber, warum wohl ?