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2.072 Ergebnisse für vermieter fenster

Gültigkeit Schönheitsreparatur/Renovierungs Klausel im Mietvertrag
vom 11.6.2012 33 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Abs. 6) vom Vermieter erhalten hat, sind diese zur Durchführung von Schönheitsreparaturen in der Wohnung zu verwenden, bzw. bei Ausführung durch den Mieter an diesen auszuzahlen. (3) Schönheitsreparaturen sind fachgerecht auszuführen. Die Schönheitsreparaturen umfassen das Anstreichen, Kalken oder Tapezieren der Wände und Dekcen, das Streichen der Fußböden und den Innenanstrich der Fenster, das Streichen der Türen und der Aussentüren von innen sowie der Heizkörper einschließlich der Heizrohre und das Reinigen der Teppichböden. Die Schönheitsreparaturen sind nach Ablauf folgender Zeiträume auszuführen: a) Alle drei Jahre in Küchen, Bädern, Duschen Dabei sind die Innenanstriche der Fenster sowie die Anstriche der Türen, Heizkörper und Heizrohre alle fünf Jahre durchzuführen. b) Alle fünf Jahre in Wohn- und Schlafräumen, Fluren, Dielen und Toiletten c) Alle sieben Jahre in anderen Nebenräumen Der Mieter darf nur mit Zustimmung des Wohnungsunternehmens von der bisherigen Ausführungsart erheblich abweichen.
Mietvertrag - Bauernhaus mit Stall, Grünflächen....
vom 3.3.2013 90 € Historischer Preis
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Das Haus wurde von der Vermieterin nach Auszug der Eigentümerin so wie es war vermietet: Originalzustand Fenster und Türen von 1950, keine intakte Wasserleitungen, kein intaktes Abwasser, kein Bad, keine Heizung ausser einem defekten Kachelofen und einem Küchenofen, alte großteils defekte Elektroinstallation. Die Vermieterin war froh, das Haus zu einem recht hohen Preis vermieten zu können und hat gemeint ich könne darin machen was ich wolle - Sie würde das Haus ohnehin in 10 Jahren abreissen wollen. ... Sollte es zu weiteren Auseinandersetzungen kommen: Kann ich sozusagen als Druckmittel notwendige Reparaturen am Haus aussen einfordern wie z.B. die Erneuerung/Reparatur der alten, vielfach undichten Fenster und Türen, Abdichten / Überholen des Daches, statische Überprüfung von Rissen in der Aussenmauer, überfällige Ausbesserungsarbeiten und neuer Anstrich des Hauses von Aussen, Beseitigung von Schimmel und angefaulten Böden in 2 EG - Räumen?
Kostenvoranschlag für Renovierungsarbeiten zahlen?
vom 12.3.2011 45 € Historischer Preis
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Rechtsanwalt Gerhard Raab / Frechen-Königsdorf
Nun kam mein Vermieter nach der Kündigung erneut auf mich zu, um sich ein Bild über den Zustand der Wohnung zu machen und legte mir im Anschluss daran einen Kostenvoranschlag vor, welcher meinen Anteil an den nötigen Renovierungsarbeiten ausweist. ... Die Schönheitsreperaturen umfassen das Anstreichen, Kalken oder Tapezieren der Wände und Decken, das Streichen der Fußböden und den Innenanstrich der Fenster, das Streichen der Türen und der Außentüren von innen sowie der Heizkörper einschließlich der Heizrohre und das Reinigen der Teppichböden. Die Schönheitsreperaturen sind spätestens nach Ablauf folgender Zeiträume auszuführen: - in Küchen, Bädern und Duschen alle drei Jahre, dabei sind die Innenanstreiche der Fenster sowie die Anstriche der Türen, Heizkörper und Heizrohre alle fünf Jahre durchzuführen, - in Wohn- und Schlafräumen, Fluren, Dielen und Toiletten alle fünf Jahre, - in anderen Nebenräume alle sieben Jahre.
Mietwohnung Reparaturen - wer zahlt wann?
vom 3.4.2009 40 € Historischer Preis
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.: in diesen Pkt. sind u.a. die Instandsetzungen beschränkt auf das Beheben von Schäden an Installationsgegenständen für Elektrizität, Wasser, Gas, Heiz- und Kocheinrichtungen sowie Verschlussvorrichtungen von Fenstern, Türen und Fensterläden) - weiter im Absatz: "Die Kostentragungspflicht des Mieters, ist im Einzelfall auf 100,00€, jährlich auf maximal 8% der Jahresgrundmiete begrenzt.
Türen lackieren
vom 1.12.2004 10 € Historischer Preis
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Laut Mietvertrag gehört zu den Schönheitsreperaturen unter anderem das Streichen der Türen. Meine Frage: Gehören die Türzargen automatisch mit dazu??? Oder muß das expliziet aufgeführt werden??
Auszug und Renovierung - hat das Übergabeprotokoll irgendeinen Einfluss?
vom 2.7.2009 25 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Die Schönheitsreparaturen sind fachgerecht und wie folgt auszuführen: Tapezieren, Anstreichen der Wände und Decken, das Streichen der Fußböden, der Heizkörper einschließlich der Heizrohre, der Innentüren sowie der Fenster und Außentüren von innen. ... Regel 20% der Kosten aufgrund eines Kostenvoranschlages eines Malerfachgeschäftes an den Vermieter, liegen sie länger als 2 Jahre zurück, i. d. ... (Kpl., gründliche Reinigung der gesamten Wohnung - insbesondere Fenster, Türen, Sanitäreinrichtungen etc.)
event. Vermieterpfandrecht
vom 9.1.2005 20 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Zum Vergleich ca 20qm und 30qm+eigenes bad in den anderen fällen. da das haus mit allem zugestellt war, wie es bei alten menschen nun so ist, einigten wir uns darauf die ersten 2 monate mietfrei zu wohnen, da wir das haus komplett entrümpeln mußten. arbeit = wohnen. da ich mein zimmer teuer renovieren wollte, hatte ich immer wieder nach einen mietvertrag gefragt, der aber nicht kam. nach ca 6 monaten kam die mutter dann doch mit einen mietvertrag an, in dem ich aber 285 euro zahlen sollte. damit war ich nicht einverstanden, was ich auch sofort klar stellte.ich sagte, das ich erst unterschreibe wenn dies geklärt sei. 2 tage später stand meine mitbewohnerin (miteigentümerin)bei mir morgens um 2 uhr im zimmer und schrie unter alkoholeinfluß, ich sollte sofort den mietvertrag unterschreiben, so wie er sei. was ich narürlich nicht tat. darauf schmiss sie mich mit den worten aus dem haus, kein mietvertrag also keine rechte. und deine sachen schmeiße ich in den müll. da ich zu dieser uhrzeit kein streit wollte, auch unter berücksichtigung darauf, das ich in 4 stunden wieder arbeiten mußte, ging ich nur mit den sachen die ich am körper hatte. aus angst um meine sachen fuhr ich am nächsten tag mit freunden zu dem haus um alles zu holen. doch das schloß war gesperrt oder ausgetauscht. sie sagte durch ein fenster, gib das geld oder du bekommst garnichts. mit der polizei konnte ich zumindest papiere und zeugnisse aus dem haus bekommen.
Welche Schönheitsreparaturen müssen durchgeführt werden bei Renovierung vor 1,5 Jahren?
vom 31.7.2006 45 € Historischer Preis
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Ziffer 5 Erhaltung der Mletsache (1)… (2)Die Mieter haben wahrend der Mietzeit die von ihnen gemäß § 3 des Vertrages übernommenen Schönheitsreparaturen ohne besondere Aufforderung durch das Wohnungsunternehmen, spätestens nach Ma߬gabe der folgenden Zeitraume auszuführen wobei die Schonheitsreparaturen alle Anstrichs sowie das Tapezieren umfassen: in Wohnküchen spätestens alle 2 Jahre, in Koch-/Eßküchen oder Kochnischen spätestens alle 3 Jahre, in Badern und in Räumen mit Duschanlagen spätestens alle 3 Jahre in Wohn- und Schlafräumen spätestens alle 5 Jahre, in Fluren, Dielen und Aborten spätestens alle 5 Jahre, in sonstigen Nebenräumen spätestens alle 7 Jahre Abweichend von Vorstehendem sind die lnnenanstriche der Fenster sowie die Anstriche der Türen, Heiz¬körper, Versorgungsleitungen in Wohn-/Koch-/Eßküchen, Bädern und Räumen mit Duschanlagen spätestens alle 4 Jahre durchzuführen.
Renovierungsklauseln Mietvertrag
vom 15.11.2016 50 € Historischer Preis
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Dem Vermieter sind die Kosten für die Beseitigung von Bagatellschäden zu erstatten. Bagatellschäden sind kleine Schäden an den Installationsgegenständen für Elektrizität, Wasser und Gas, den Heiz- und Kocheinrichtungen, den Fenster- und Türverschlüssen sowie den Verschlußvorrichtungen von Fensterläden. ... Der Vermieter kann verlangen, daß Einrichtungen beim Auszug zurückbleiben, wenn es den Mieter angemessen entschädigt.
Verpflichtung zur Renovierung durch unterschriebenes Übergabeprotokoll?
vom 12.4.2007 35 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwältin
Die Schönheitsreparaturen umfassen das Anstreichen, Kalken oder Tapezieren der Wände und Decken und den Innenanstrich der Fenster, das Streichen der Türen und der Außentüren von innen sowie der Heizkörper einschließlich der Heizrohre. Die Schönheitsreparaturen sind regelmäßig nach Ablauf folgender Zeiträume auszuführen: In allen Nassräumen (Küche, Bad, Dusche und Toilette)alle 3 Jahre, dabei sind die Innenanstriche der Fenster (nur Holzfenster) sowie die Anstriche der Türen, Holzfußleisten, Heizkörper und Heizrohre spätestens alle 4 Jahre durchzuführen, in allen sonstigen Räumen (z.B.
Messie in Mietwohnung
vom 19.5.2008 20 € Historischer Preis
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Für den Vermieter beträgt die Kündigungsfrist 3 Monate, wenn das Mietverhältnis weniger als 5 Jahre gedauert hat, 6 Monate, wenn das Mietverhältnis länger als 5 Jahre gedauert hat und 9 Monate, wenn das Mietverhältnis länger als 8 Jahre gedauert hat.
Beschädigte Wohnung, Fehlinformation des Maklers und ungerechte Heizkostenabrechnung
vom 9.12.2013 25 € Historischer Preis
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Diese sind unter anderem: - Undichte Fenster (Laute Windgeräusche, kälte die eintritt) - Starke Geräusche aus dem Hausgang da die Eingangstüre mehr einer Zimmertüre gleicht und somit sehr dünn ist. - Starke Kälte die eintritt (Türe undicht, Wand undicht zum Keller runter) - Schimmel im Türgummi - Kein warmes Wasser (bzw. erst nach einigen Minuten) in der Küche und sehr geringer Wasserdruck Leider wurde dieser schriftlichen Forderung nicht nachgekommen.
Nebenkostenabrechnung Gartenpflege und Reparaturkosten Sanitär
vom 23.8.2006 25 € Historischer Preis
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Verschuldensunabhängig hat der Mieter die Kosten für kleinere Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten an den Installationsgegenständen für Elektrizität, Wasser und Gas, den Heiz- und Kocheinrichtungen, den Fenster- und Türverschlüssen sowie den Verschlusseinrichtungen von Fensterläden, soweit sie seiner unmittelbaren Einwirkung unterliegen und im Einzelfall einen Betrag von 150 € nicht übersteigen, zu tragen 6.
Urkundsverfahren neben Räumungsklage?
vom 17.3.2006 35 € Historischer Preis
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Dieses wurde sodann für eine Vermietung im Wohnbereich renoviert, d.h. alle Decken mittels Paneele erneuert, komplette Heizungsanlage sowie Wasserversorgung erneuert, Badezimmer komplett (Fliesen, Badewanne mit Duschwand , WC, Waschbecken, Elektrik, etc) erneuert, Gäste-WC komplett erneuert, sowie Fenster- und Türrahmen gestrichen, etc. ... Der Strom fällt ständig aus aufgrund mangelhafter Sicherungen (wurden bei der Renovierung von einem Fachmann erneuert), neue Fliesen mit Kleber beschmiert (wurden abgewaschen), der Badewannenrand sowie der Spiegel sind nicht richtig befestigt, lose Toilettenbrille, Türrahmen unfachmännisch gestrichen und in grässlicher Farbe (Silber), Raumtrennscheiben sind mit Silikon beschmiert, zugesagter Therapieraum im Keller wurde nicht hergerichtet (Zusage hat nie stattgefunden), äußere Zustand des Hauses ist unansehnlich, im Vorflur wurden überhaupt keine Arbeiten durchgeführt (war auch nie die Rede von), Fenster im Wohnzimmer sind blind, in der Waschküche wurde keine Dusche installiert (war nie angedacht), Haus von außen nicht gestrichen (wäre bei voller Mietzahlung schon längst erledigt), Heizkörper im Wohnzimmer wurde nicht erneuert (laut Installateur ist der Heizkörper in Ordnung), Dachabdeckung Terrasse fehlt (wurde von der Mieterin abgerissen).