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461 Ergebnisse für kündigung zeitmietvertrag

Kündigung Zeitmietvertrag mit automatischer Verlängerung
vom 7.12.2006 50 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte einen Mietvertrag zu einem Haus kündigen. Wir haben den Vertrag am 01.12.2000 abgeschlossen mit einer Laufzeit bis zum 30.11.2003. Der Vertrag verlängert sich um jeweils ein Jahr, wenn nicht spätestens drei Monate vor Ablauf der Mietzeit eine Partei der Verlängerung widerspricht (der Pasus "ein Jahr" und "drei" Monate sind handschriftlich im Vertrag eingetragen).
Befristeter Mietvertrag / zeitmietvertrag
vom 23.4.2006 20 € Historischer Preis
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Die Kündigung muß schriftl. erfolgen. Für die Rechtzeitigkeit der Kündigung kommt es nicht auf die Absendung , sondern auf die Ankunft des Kündigungsschreibens an. 4.) ... Seitens des Vermieters ist eine Kündigung nur möglich, wenn ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses vorliegt, z.B. wenn der Mieter seine vertragl.
Kündigung befristeter Mietvertrag
vom 10.7.2006 25 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwältin
Im Vertragsvordruck wurden entsprechende Einträge getätigt: §2 Mietzeit und Kündigung 1c) Dieses Mietverhältnis ist ein Zeitmietvertrag gemäß § 575 BGB. ... Meine Frage ist, ist die Kündigung wirksam oder wirkt der Passus des Mietvertrages gegen eine ordentliche Kündigung.
Kündigung Studentenwohnheim
vom 3.8.2004 60 € Historischer Preis
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Leider hat das Studentenwerk die Kündigung nicht akzeptiert und weiter die Miete abgebucht. ... Beides habe ich erfüllt, trotzdem wurde erst nach Einreichen der Exmatrikulationsbescheinigung (01.06.04) die Kündigung wirksam.
Zeitmietvertrag - Auszug trotzdem möglich ?
vom 12.1.2006 40 € Historischer Preis
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Am Ende des Mietvertrages ist per Schreibmaschine folgende Klausel eingebracht: "Die Mietvertragsparteien vereinbaren, dass eine ordentliche befristete Kündigung des Mietverhältnisses bis zum 14.05.07 ausgeschlossen sein soll".
Mietkündigung nach §573a - Reicht es aus, "nur" auf Basis des §573a die Kündigung auszusprechen?
vom 29.6.2006 20 € Historischer Preis
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Reicht es aus, "nur" auf Basis des §573a die Kündigung auszusprechen, oder laufe ich dabei Gefahr, das bei Widerspruch nach $574 eine Abwägung zu Gunsten meiner Mieterin entschieden werden könnte? ... Kann ich diese Aussage von ihr in die Kündigung mit aufnehmen, und wie formuliere ich das am besten? ... Wie realistisch ist es, daß sie mit einer solchen Argumentation, die Kündigung unwirksam machen kann.
Stall oder Scheune gemietet als Hobbywerkstatt jetzt Kündigung
vom 7.3.2016 40 € Historischer Preis
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Die Kündigung muss schriftlich bis zum dritten Werktag des ersten Monats der Kündigungsfrist erfolgen. § 3 Der Mietzins beträgt monatlich EUR 130 in Worten einhundertdreißig Euro. ... Seite1/2 § 6 Dieser Vertrag ist rechtlich und wirtschaftlich selbständig und unabhängig von etwa gleichzeitig abgeschlossenen weiteren Verträgen aber andere Mietsachen, insbesondere ist eine Kündigung unabhängig von dem Weiterbestehen eines Mietvertrages aber Wohnraum möglich. § 7 Der Vermieter haftet nicht für Schäden an untergestellten Fahrzeugen und eingebrachten Sachen, es sei denn, ihm fällt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last. ... -Bei Kündigung seitens Vermieter innerhalb sieben Jahren erfolgt eine Entschädigung für Estrich, Böden, Wand usw. die dauerhaft bleiben und nicht tragbar sind.
Mindestmietdauer wegen Finanzierung baulicher Veränderungen?
vom 13.6.2009 50 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
mietvertrag am 01.02.09 geschlossen. 1raum-wohnung mit 19 qm. bin 27 jahre alt- mieter. inhalt mietvertrag: 2.mietdauer: das mietverhältnis beginnt am 01.02.09 und wird für drei jahre geschlossen. danach verlängert sich das mietverhältnis um jeweils ein weiteres jahr, wenn es nicht mindestens 3 monate vorher schriftlich gekündigt wird. 18. kündigung: das kündigungsrecht der mietvertragsparteien richtet sich nach den gesetzlichen vorschriften.da durch den vermieter bauliche veränderungen nach den wünschen des mieters finanziert wurden, ist eine mindestmietdauer von 3 jahren vereinbart wurden. meine dummheit. ich habe den vertrag nicht vorher durchgelesen. ich hätte diesen vertrag nicht unterschrieben. es gab auch keine baulichen veränderungen. möchte jetzt kündigen, wegen familienplanung. handelt es sich um einen richtigen zeitmietvertrag oder wie ich denke, um einen unbefristeten? der vermieter befindet sich zur zeit im ausland.gilt meine kündigung ( zum 30.09.09) als rechtzeitig zugestellt, wenn ich per einschreiben schicke?
Kündigung wegen Eigenbedarf nach kurzer Mietdauer
vom 24.2.2006 20 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwältin
Ich habe seit 01.08.2005 ein Hause gemietet. Von den Vermietern wurde explizit ein Mieter für einen längeren Zeitraum gesucht, mit der Option, das Haus später zu kaufen (alles nur mündliche Aussagen), da sie selbst für längere Zeit ins Ausland gingen. Nun kommen mein Vermieter unerwarteter Weise zurück und haben mir nach nur 7 Monaten wegen Eigenbedarf gekündigt (d.h. nach 10 Monaten Mietdauer muss ich ausziehen).