Reicht es aus, "nur" auf Basis des §573a die Kündigung auszusprechen, oder laufe ich dabei Gefahr, das bei Widerspruch nach $574 eine Abwägung zu Gunsten meiner Mieterin entschieden werden könnte? ... Kann ich diese Aussage von ihr in die Kündigung mit aufnehmen, und wie formuliere ich das am besten? ... Wie realistisch ist es, daß sie mit einer solchen Argumentation, die Kündigung unwirksam machen kann.