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240 Ergebnisse für kündigung kündigungsausschluss

Vorzeitige Kündigung eines Mietverhältnisses
vom 22.10.2007 40 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwältin
Heute erhielt ich eine Kündigung zum 30.01.08 mit folgender von der Mieterin formulierten Begründung: 1) Die Mieterin leide an einer Hausstauballergie, die einer Blütenstauballergie gegen die Bäume vor dem Mietshaus gleichwertig sei. ... In zwei Räumen ist vermieterseits Teppichboden verlegt.- Meine Frage lautet: 1)Muss ich die angegebenen Gründe für eine vorzeitige Kündigung anerkennen und mich selbst auf die Suche nach einem Nachmieter machen?
Folgen einer Kündigungsausschlussklausel bei Arbeitsplatzwechsel
vom 2.3.2007 25 € Historischer Preis
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Von dem Verzicht bleibt das Recht zur ausßerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund und außerordentlicher Kündigung mit gesetzlicher Frist unberührt. 2. ... Im Falle einer Kündigung hat der Vermieter dem Mieter die Kündigung nachzuweisen. ... (Eigenkündigung, Auflösungsvertrag oder Kündigung).
Kündbarkeit des Zeitmietvertrags
vom 7.6.2009 40 € Historischer Preis
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Die Kündigung erfolgte schriftlich, leider habe ich keine Belege mehr. ... Er fragte meine Mutter warum ich keine Miete zahle und er sagte zudem das er nicht zu einer Kündigung des Mietvertrages zustimmte! ... Er ging keineswegs auf die Kündigung ein.
Ist der befristete Untermietvertrag gültig?
vom 19.1.2011 45 € Historischer Preis
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. § 8 Kündigung Der Untermietvertrag wird auf bestimmte Zeit abgeschlossen und kann vor Ablauf der Untermietzeit nicht ordentlich gekündigt werden. Dies schliesst auch die Kündigung mit Benennung eines Nach-Untermieters aus.
Mietbindung trotz Versetzung?
vom 31.3.2008 20 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Sehr geehrte Damen und Herren, im Dezember 2007 zogen wir in unsere jetzige Wohnung ein. Der Mietvertrag lautet wie folgt: "Das Mietverhältnis beginnt am 15.12.2007. Das Mietverhältnis läuft auf unbestimmte Zeit, ist jedoch erstmals zum 31.12.2008 kündbar" Allerdings soll mein Lebensgefährte nun von Leipzig nach Bonn versetzt werden.
Wohnung neu gemietet, mangelhaft
vom 7.11.2021 für 52 €
beantwortet von Rechtsanwalt
Rechtsanwalt Thomas Mack / Frankfurt am Main
Der früheste mögliche Kündigungstermin ist falsch: der Vertrag begann am 16.10.2021. im Vertrag steht, dass die frühestmögliche Kündigung zum 31.10.2024 möglich seit.
Garantierte Mindestmietzeit bei eigener kuzer Kündigungsfrist
vom 3.3.2016 52 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Hallo, ich möchte ein komplettes Doppelhaus (technisch und rechtlich 2 Häuser) anmieten bzw. pachten (wo genau liegt derUnterschied? Pachten ist ja immer was mit dieser "Fruchtziehung", also gewerblich- aber auch im Gewerbe spricht man ja oft von "Miete"?). In einem Teil des Hauses würde ich wohnen - im anderen sind Apartments, die ich gewerblich vermieten würde (ein Gewerbe ist nach meiner Recherche dadurch gegeben, dass es sich um mehrere (vier) Einheiten in Kurzzeitvermietung (Tage bis Monate) handelt- eigentlich wäre mir eine private Vermietung lieber).
Mietvertrag - Kündigungsverzicht wirksam?
vom 24.5.2006 25 € Historischer Preis
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Ich möchte eine Wohnung mieten und der Vermieter schlägt einen Mietvertrag vor, der folgende Regelungen zu Mietzeit und Kündigung enthält. Es handelt sich dabei nicht um ein Mietvertragsformular. §2 Mietzeit Das Mietverhältnis beginnt am 01.06.2006 und wird zunächst auf die Dauer von 3 Jahren abgeschlossen. §3 Kündigung Der Vertrag wird als Staffelmietvertrag abgeschlossen, eine Kündigung ist somit erst zum Ablauf des 3. ... Hierzu meine Fragen: Schliesst der §3 wirksam die ordentliche Kündigung meinerseits in den ersten drei Jahren aus?
Ist die Jahresbindung zulässig?
vom 26.7.2010 45 € Historischer Preis
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Von dem Verzicht bleibt das Recht zur fristlosen Kündigung und zur außerordentlichen Kündigung mit gesetzlicher Frist unberührt. ... " Weiter hinten im Vertrag steht aber: "§ 12 Kündigung 1. ... Die Kündigung bedarf der Schriftform.
Mindestmietdauer bei unbefristetem Wohnungsmietvertrag
vom 7.6.2004 12 € Historischer Preis
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Guten Tag, ich habe vor kurzem einen Mietvertrag für eine Ein-Zimmer-Wohnung geschlossen. Dieser ist unbefristet, beinhaltet jedoch eine Mindestmietdauer von 12 Monaten, sowie den Ausschluß "jeglicher" Kündigungsrechte. Wie sind die Chancen, falls nötig aus dem Mietvertrag vorzeitig herauszukommen?
Ausstieg aus Mietvertrag mit 3jähriger Kündigungsfrist
vom 21.7.2018 30 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Das Problem: die ordentliche Kündigung des Mietvertrages ist für die Dauer von 3 Jahren seit Abschluss des Mietvertrages für beide Parteien ausgeschlossen. ... Die ordentliche Kündigung des Mietvertrages ist für die Dauer von 3 Jahren seit Abschluss des Mietvertrages für beide Parteien ausgeschlossen. Eine ordentliche Kündigung kann frühestens zum Ablauf dieser Zeit mit den gesetzlichen Fristen erklärt werden. 2) Endet das Mietverhältnis durch außerordentliche fristlose Kündigung des Vermieters, so haftet der Mieter bis zum Ablauf der vereinbarten Mietzeit bzw. bis zu dem Zeitpunkt, zu dem eine ordentliche Kündigung durch den Mieter wirksam geworden wäre, für alle Mietausfälle, die durch das Leerstehen der Mieträume oder dadurch entstehen, daß im Falle der Neuvermietung nicht die bisherige Miete erzielt werden kann. § 546 a BGB bleibt unberührt. 3) Der Mieter verpflichtet sich, dem Vermieter eine Mietsicherheit in Höhe von X.XXX,00 Euro auf das vorbenannte Konto zu leisten.
Widersprüchliche Paragraphen im Mietvertrag
vom 9.8.2009 20 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Einige Tage später bekam sie ein Antwortschreiben der Hausverwaltung mit dem Hinweis, das eine Kündigung erst nach Ablauf eines Jahres erfolgen könne, wie im Mietvertrag festgehalten sei. Unter §2 des Mietvertrages (Mietzeit) ist jedoch diejenige Klausel angekreuzt, die ihr eine Kündigung unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist gewährt (hier wird extra noch einmal auf eine andere Ziffer des §2 hingewiesen, unter welcher die 3 Monate nachzulesen sind).
Mietverhältnis - Was raten Sie um aus diesem Vertrag raus zu kommen ?
vom 11.6.2005 15 € Historischer Preis
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Allerdings gibt es im Anhang des Mietvertrages ein Zusatzvereinbarung : 1. in ergänzung des §2 wird folgendes vereinbart : die parteien verzichten wechselseitig für die dauer von 5 jahren ab vertragsbeginn auf ihr recht der ordentlichen kündigung . eine kündigung ist erstmals nach abluuf dieses zeitraums mit der gesetzlichen frist zulässig . von dem verzicht bleibt das recht der parteien zur außerordentlichen kündigung aus wichtigem grund mit der gesetzlichen kündigungsfrist unberührt . 2. mietaufrechnungen oder mietminderungen infolge sachmängel sind grundsätzlich ausgeschlossen .
Zeitmietvertrag 575 BGB
vom 24.4.2023 für 39 €
beantwortet von Rechtsanwalt
Guten Tag, Wir haben einen Mietvertragsentwurf (Haus & Grund) für die Anmietung eines Einfamilienhauses für die Dauer von 5 Jahren erhalten, da dann der Sohn der Eigentümerin das Haus bewohnen wird. Wir sind bereit, aus dem Haus pünktlich und damit spätestens nach 5 Jahren auszuziehen. Wir möchten allerdings unsere Flexibilität wahren und im Zweifel bereits vorher ausziehen können.