Der Mieter ist verpflichtet, die Ausführung der Schönheitsrep. in Küchen, Baderäumen und Duschen in einem Zeitraum von drei Jahren, in Wohn- und Schlafzi., Fluren, Dielen und Toiletten in einem solchen von fünf Jahren und in anderen Nebenräumen von sieben Jahren durchzuführen. ... Neutapezierung kann der Vermieter verlangen, daß die alten Tapeten entfernt werden. ... Beim Auszug verpflichtet sich der Mieter, auf seine Kosten die Wohnung zu renovieren, d.h. alle Wände mit Rauhfaser hell zu streichen, den Teppichboden zu reinigen und die Küche zu säubern."