Pfändung-Beschluss und Eidesstattliche Vers.
vom 2.3.2015
68 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Henning, Wirtschaftsjurist / Hirschaid
In dem Schreiben sind neben den ursprünglichen Kosten die bereits in der Pfändung angegeben waren, noch zahlreiche andere Kosten aufgeführt( Anwaltskosten, Kostenfestersetzungsbeschluss etc.) ... Fragen: 1) Bin ich nur leichtgläubig fälschlicher weise davon ausgegangen, dass mit Ablösung der Pfändung der Titel gegen mich abgegolten ist? ... PS: A und B sind beides Privat Personen die ursprünglich neben einer weiteren Person Gesellschafter in einer GbR waren.