Situation erforderlich: - Ehemann, nichtselbständiger Alleinverdiener, unterhaltspflichtig für 2 Kinder aus erster Ehe sowie die unten aufgeführten Kinder 1 und 2 - Ehefrau, derzeit noch ALG I-Empfänger, ab Ende November 2006(theoretisch) ALG II, jedoch wegen Verdienst Ehemann sicher keine Bewilligung - Kind 1, geimeinsames Kind der Eheleute, voll unterhaltsberechtigt ggü. ... Nun zur eigentlichen Frage: Besteht nach Ablauf der Bezugsfrist ALG I für die Ehefrau sowie Kind 3 evtl. die Möglichkeit, seitens der zuständigen HARTZ-IV-Stelle und /oder der Arbeitsagentur eine Kranken-/Pflegeabsicherung auf Basis der "1-Cent-Regelung" zu erhalten?