Sehr geehrte Damen und Herren, vorausgeschickt folgende Info von der TechnikerKrankenkasse: Zu den beitragspflichtigen Einnahmen für die Krankenversicherung zählen vor allem: ·der Zahlbetrag der Rente, ·Versorgungsbezüge wie z.B. Betriebsrenten, Pensionen, Kapitalleistungen aus Direktversicherungen, ·Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung, ·Einkünfte aus Kapitalvermögen (Zinsen/Dividende), ·Unterhaltszahlungen von geschiedenen/getrenntlebenden Ehegatten, ·Gewinn aus einer selbstständigen Tätigkeit, ·Arbeitsentgelt Nicht zu den beitragspflichtigen Einnahmen für die Krankenversicherung zählen: ·die Zuschüsse des Rentenversicherungsträgerszur Kranken- und Pflegeversicherung, ·Aufwendungen, die zur Erlangung der Einnahmen eingesetzt werden, ·Betriebskosten, ·Werbungskosten bei Kapitalvermögen. ... Kurz die Daten, um die es geht: Rentner seit 1.10.2006, Alter 63, Rente mon. 825 Euro.