Antrag auf ALG I nach §§125, 117 wurde gestellt und bewilligt. Seit einigen Monaten mache ich nun in ambulanter ärztlicher Betreuung an meinem Wohnort eine Therapie, die nun endlich deutliche Besserung im Gesamtbefinden bewirkt, so dass ich davon ausgehe, dass ich im Spätsommer, somit weniger als ein Jahr nach Aussteuerung/ALG-Antrag, in mein bestehendes Arbeitsverhältnis zurückkehren kann. ... Meine Fragen richten sich nun vor allem auf die aktuelle Problemstellung der Ablehnung des Widerspruchs zum Ruhen des ALG: 1.