Die weitere medizinische Perspektive für unseren Sohn besteht in der mittelfristigen Unterbringung in ein Übergangswohnheim (in einer Rehabilitationseinrichtung-sozialpsychatrische Wiedereingliederung ins Arbeitsleben) Die Sozialbetreuerin des Krankenhauses riet dem Sohn einen Antrag auf ALG 2 zu stellen Als Eltern stellten wir auf Anraten der Fallbetreuerin im Arbeitsamt zu diesem Antrag eine Bescheinigung aus , daß er ab Datum Antragstellung ALG (nach bereits drei Monaten Krankenaufenthalt)von uns nur noch das Kindergeld überwiesen bekommt ,obwohl wir bisher natürlich seinen gesamten Lebensaufwand abgedeckt haben -Miete ,Essen ,Bekleidung insgesamt ca 550 Euro im Monat) . Der Antrag auf ALG II wurde befristet (6 Monate) bewilligt , danach erfolgte Hinweis auf Übergang als Sozialhilfeempfänger,da er nach 6 Monaten noch immer nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht) und somit neue Antragstellung .. ... Gleichzeitig wurde an uns Eltern die Aufforderung durch das Arbeitsamt gesandt, unsere Einkommenssituation offen zulegen .In diesem Formular müssen wir angeben , ob wir unterhaltsverpflichtet sind oder nicht .