Arbeitslosengeld nach Elternzeit und unbezahltem Urlaub
vom 13.2.2015
50 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwalt Raphael Fork / Dortmund
Sehr geehrte Damen und Herren, Nachfolgender Fall betrifft die Auszahlung von Arbeitslosengeld nach Elternzeit. ... Die Zeit für das ALG 1 betrifft hier lediglich einen Monat und es geht uns nicht so sehr um die Auszahlung des Geldes, sondern vielmehr um den einen Monat an Versicherungsbeiträgen, da unsere beiden Kinder über ihn versichert sind.