Bislang ist das Lager noch nicht leer, der Insolvenzverwalter wünscht, trotz der Kündigung in drei Monaten die sofortige Übergabe und Vereinbarung eines Termins mit dem früheren Geschäftsführer ! Da das Lager nicht leer ist, wir fristlos gekündigt haben und die Gegenseite nun mit einer Frist also Ende Oktober kündigte, wirft das die Frage auf, ob nun der Insolvenzverwalter hier nicht haftbar wird. Muss also, so die Masse nicht reicht, hier nicht der Insolvenzverwalter für die Miete sorgen, solange bis das Lager vollständig geräumt übergeben wird ?