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Erstattung von KHT an Insolvenzverwalter ?

| 7. Juli 2008 10:46 |
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Insolvenzrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

muss ich die Zahlung der Versicherungsleistung KHT (Krankenhaustagegeld) an meinen Insolvenzverwalter überweisen?
Diese Versicherung wurde abgeschlossen um Kosten wg. eines Krankenhausaufenthaltes abzudecken.

7. Juli 2008 | 11:53

Antwort

von


(243)
Wilhelmsstr. 3
55128 Mainz
Tel: 0 61 31 / 333 16 70
Web: https://www.ra-freisler.de
E-Mail:

Sehr geehrte Fragestellerin,

aufgrund Ihrer Schilderungen beantworte ich Ihre Frage in einer ersten rechtlichen Einschätzung wie folgt:

Nach § 36 I 1 InsO gehören Gegenstände, die nicht der Zwangsvollstreckung unterliegen nicht zur Insolvenzmasse. Die Leistungen aus der Krankenhaustagegeldversicherung sind nach § 850 b Nr. 4 ZPO nur bedingt pfändbar, d.h. nur unter den Voraussetzungen des § 850b II ZPO (Zöller, ZPO-Kommentar, § 850b Rz. 9). Da ein Verweis des § 36 I 2 InsO auf § 850 b II ZPO aber nicht erfolgt, verbleibt es bei der Unpfändbarkeit, d.h. dass bedingt pfändbare Bezüge im Insolvenzverfahren nicht zur Insolvenzmasse gehören.

Ich hoffe, Ihnen mit meinen Ausführungen eine erste rechtliche Orientierung geben zu haben. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass eine abschließende rechtliche Bewertung Ihres Problems die Kenntnis des vollständigen Sachverhaltes erfordert. Im Rahmen dieses Forums können sich die Ausführungen aber ausschließlich auf Ihre Schilderungen stützen, und somit nur eine erste anwaltliche Einschätzung darstellen.

Ich empfehle Ihnen daher, einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens zu beauftragen, sofern Sie eine abschließende Beurteilung erhalten möchten. Bitten beachten Sie, dass dabei weitere Kosten anfallen.


Ich verbleibe mit freundlichen Grüßen


Martin P. Freisler
- Rechtsanwalt -

www.ra-freisler.de
www.kanzlei-medizinrecht.net
Tel.: 06131 / 333 16 70
mail@ra-freisler.de


Rechtsanwalt Martin P. Freisler
Fachanwalt für Medizinrecht, Fachanwalt für Versicherungsrecht

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