Insolvenz und trotzdem heiraten, aber wie?
beantwortet von
Rechtsanwalt Martin P. Freisler / Mainz
Das Verfahren selbst ist scheinbar noch nicht abgeschlossen, die Wohlverhaltensphase hat aber gemäß Gesetzeslage mit Datum der Insolvenzeröffnung begonnen. ... Ich bin bereits seit Jahren geschieden und habe zur Zeit noch ein unterhaltspflichtiges Kind, für das ich regelmäßig Unterhalt aus dem pfändungsfreien Betrag der monatlichen Überschüsse bezahle. ... o.ä. 2) Welche Vorgehensweise ist sinnvoll (Ehevertrag, Gütertrennung,...etc) im Hinblick auf meine Insolvenz und bei Betrachtung des Schutzes des Vermögens meiner künftigen Ehefrau, auch über den Zeitraum der Insolvenz hinaus (dabei sind auch mögliche Erbschaften meiner künftigen Ehefrau eventuell mitzuberücksichtigen). 3) Welche steuerlichen Aspekte sind dabei zu betrachten?