Es existiert kein Bebauungsplan. ... (links von seinem Haus ist kein Platz zum Bauen) Folgende Recherche und logische Argumentation meinerseits: (mit Bitte um Korrektur) - <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/BauGB/34.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 34 BauGB: Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile">BauGB § 34</a> regelt grundsätzlich nur das Einfügen nach Art der Nutzung (Wohnen, ok), das Maß der Nutzung (Kubatur, Bauhöhen, ok), die Bauweise (bleibt offen, ok) und die überbaute Fläche (ok) -> Was es mangels Bebauungsplans >nicht< gibt ist eine Vorschrift, die die Gestaltung der Gebäude regelt, somit bleibt nur darauf zu achten, dass Ortsbild in der Nachbarschaft nicht zu stören und das bedeutet für uns: offene Bebauung mit Doppelhäusern).