Sehr geehrter Fragesteller,
Ich beantworte Ihre Frage gerne wie folgt:
Zunächst einmal ist zu prüfen, ob es einen Bebauungsplan gibt oder nicht. Wenn es einen gibt, so sind die dort genannten Regelungen maßgeblich.
Wenn es keinen Bebauungsplan gibt, gilt folgendes:
Erlaubt sind in der Abstandsfläche zum Nachbargrundstück ( in der Regel 3m, aber im Einzelfall genau zu ermitteln) Garagen mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3 Metern, einer Gesamtlänge je Grundstücksgrenze von 9 Metern und einer Gesamtlänge pro Grundstück von höchstens 15 Metern. Dies ist in der sächsischen Bauordnung geregelt. Eine Baugenehmigung ist dann nicht notwendig.
Eine Abstandsfläche vor Außenwänden an Grundstücksgrenzen ist nicht erforderlich, wenn nach planungsrechtlichen Vorschriften an die Grenze gebaut werden muss oder gebaut werden darf. Dies kann zum Beispiel in Bebauungsplänen festgelegt sein, wenn die Anordnung der Häuser auf den Grundstücken vorgeschrieben ist. In Gebieten ohne Bebauungsplan kann die Eigenart der Umgebung eine Grenzbebauung erforderlich machen.
Ich hoffe Ihnen weiter geholfen zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen Draudt Rechtsanwältin
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Diese Antwort ist vom 26.08.2018 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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26.08.2018
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18:43
Antwort
vonRechtsanwältin Brigitte Draudt
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