Aufstocken eines Hauses im Außenbereich
vom 1.11.2012
63 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwalt Daniel Hesterberg / Stuttgart
Wir besitzen ein Haus, das meine Eltern Anfang der 1930er Jahre zum damaligen Zeitpunkt zulässig, also mit Baugenehmigung, im Außenbereich errichtet haben. ... Ein Nachbar, der etwas gegen das Bauvorhaben haben könnte, existiert nicht, unser Haus liegt auch nicht in einem Wasserschutzgebiet.