Es handelt sich um ein laufendes Verfahren, in dem ich als Bauherr gegen den Architekten wegen Baukostenüberschreitung bei der Sanierung eines Hauses klage. In dem Verfahren sind die folgenden Sachverhalte bereits festgestellt und unstrittig: - Zwischen mir und dem Architekten besteht eine wirksame Absprache über die maximalen Baukosten - die Überschreitung dieser Baukosten wurde nicht durch Änderungen und Sonderwünsche herbeigeführt, die ich zu vertreten hätte - der Beklage hat seine vertraglichen Pflichten verletzt, indem er keine Kostenkontrolle durchgeführt hat - die Baukostenüberschreitung liegt in den wesentlichen Gewerken (Rohbau, Haustechnik, Innenausbau) jeweils zwischen 80 und 150% Es steht nun der Urteilstermin an und ich muss in einer ergänzenden Stellungnahme den konkreten Schaden beziffern. (An dieser Stelle: Ich vertrete mich in diesem Verfahren selbst, weil mich die extreme Baukostenüberschreitung wirtschaftlich strapaziert.