Sehr geehrte Fragesteller,
wenn Sie den von Ihnen geschilderten Sachverhalt beweisen können, werden Sie grundsätzlich den Bauunternehmer auf Schadenersatz in Anspruch nehmen können. Denn dann hat der Bauunternehmer schuldhaft vertragliche Nebenpflichten verletzt, was einen Schadenersatzanspruch dem Grunde nach auslöst.
Die Frage ist, in welcher Höhe Sie Schadenersatz verlangen können. Wenn ich Sie richtig verstehe, ist das Haus als solches in Ordnung und auch die Höhe der durch die Hanglage verursachten Folgekosten ist nicht angreifbar. Es kommt daher darauf an, wie Sie sich verhalten hätten, wenn Sie von Anfang an über die Folgekosten aufgeklärt worden wären.
Ich möchte Ihnen dringend raten, sich ausführlich von einem Rechtsanwalt beraten zu lassen. Diesem können Sie Ihren Fall in allen Einzelheiten schildern und sämtlichen Schriftverkehr mit dem Bauunternehmer vorlegen. Sodann kann er gegebenenfalls Regressansprüche gegenüber dem Bauunternehmer für Sie geltend machen.
Gern stehe ich Ihnen für eine weitere Bearbeitung Ihrer Angelegenheit zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Jana Laurentius
(Rechtsanwältin)
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